Häufig gestellte Fragen

Die Immobilienübertragungssteuer ist eine Steuer, die vom Erwerber der Immobilie in der Republik Kroatien gezahlt wird, und sie beträgt 3% des vereinbarten Kaufpreises oder des Marktpreises basierend auf der Bewertung der Steuerverwaltung. Der Erwerber der Immobilie kann von der Verpflichtung zur Zahlung der Immobilienübertragungssteuer befreit sein, wenn er die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.

Staatsbürger oder juristische Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwerben Eigentumsrechte an Immobilien in der Republik Kroatien unter denselben Bedingungen, die für den Erwerb von Eigentumsrechten für Staatsbürger der Republik Kroatien und juristische Personen mit Sitz in der Republik Kroatien gelten, außer für Immobilien in ausgenommenen Bereichen wie landwirtschaftliche Flächen, und es ist keine Genehmigung des Justizministeriums für den Erwerb von Eigentumsrechten erforderlich. Staatsbürger oder juristische Personen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen eine Genehmigung des Justizministeriums, um Eigentumsrechte an Immobilien in der Republik Kroatien zu erwerben, und sie können diese nur erhalten, wenn es eine Gegenseitigkeit für den Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in der Republik Kroatien zwischen dem Land des Staatsbürgers und der Republik Kroatien gibt. Die Liste der Länder, mit denen es eine Gegenseitigkeit gibt, kann im Abschnitt Informationen zur Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien zwischen der Republik Kroatien und Ländern außerhalb der Europäischen Union, der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft überprüft werden.

Unser juristisches Team erstellt Kaufverträge und Mietverträge. Vor der Erstellung des Vertrags überprüft unser juristisches Team gründlich die Grundbuchdaten jeder Immobilie. Die Vertragsparteien beurkunden den Kaufvertrag bei einem Notar in Anwesenheit eines Agenten, während Mietverträge auf Wunsch der Vertragsparteien notariell beurkundet werden können. In der Republik Kroatien wird die Beurkundung von Notaren durchgeführt, während Vereinbarungen im Ausland für kroatische Staatsbürger bei kroatischen diplomatischen Konsulaten im Ausland oder für ausländische Staatsbürger bei einem Notar im Ausland, üblicherweise mit einer Apostille, notariell beurkundet werden können.

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