Preisliste der Vermittlungsgebühren

Preisliste der Vermittlungsgebühren

PALACE REAL ESTATE d.o.o.
Put Gimnazije 7, 22000 Šibenik, Kroatien

USt-IdNr. (OIB): 29932722148
Registernummer im Register der Immobilienmakler: 146/2017

Diese Preisliste der Vermittlungsgebühren wird gemäß dem Gesetz über die Vermittlung im Immobilienverkehr erlassen.

I. KAUF, VERKAUF UND TAUSCH VON IMMOBILIEN

Für Vermittlungsleistungen beim Verkauf, Kauf oder Tausch von Immobilien (Wohnungen, Häusern, Grundstücken, Gewerbeimmobilien und anderen Immobilienarten) wird eine Vermittlungsgebühr in folgender Höhe vereinbart:

bis zu 6% des erzielten Kaufpreises der Immobilie

Die Mindestvermittlungsgebühr beträgt: 1.000,00 EUR

II. VERMITTLUNG FÜR DEN VERKÄUFER

Wenn Palace Real Estate d.o.o. als Vermittler für den Verkäufer als Auftraggeber tätig wird, wird die Höhe der Vermittlungsgebühr durch den Vermittlungsvertrag gemäß dieser Preisliste bestimmt, d.h. bis zu 6% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000,00 EUR.

III. VERMITTLUNG FÜR DEN KÄUFER

Wenn Palace Real Estate d.o.o. als Vermittler für den Käufer als Auftraggeber tätig wird, wird die Höhe der Vermittlungsgebühr durch den Vermittlungsvertrag gemäß dieser Preisliste bestimmt, d.h. bis zu 6% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000,00 EUR.

IV. VERMITTLUNG FÜR BEIDE VERTRAGSPARTEIEN

Falls Palace Real Estate d.o.o. mit beiden Vertragsparteien für dieselbe Immobilie einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat, darf die von beiden Parteien zusammen erhobene Gesamtvermittlungsgebühr den durch diese Preisliste festgelegten Höchstbetrag, d.h. 12% des vereinbarten Kaufpreises, nicht übersteigen.

V. ALLEINVERMITTLUNG

Bei Verträgen über die Alleinvermittlung wird die Höhe der Vermittlungsgebühr durch den jeweiligen Vermittlungsvertrag gemäß dieser Preisliste bestimmt.

VI. MIETE UND PACHT VON IMMOBILIEN

Für die Vermittlung bei Miete oder Pacht von Immobilien beträgt die Vermittlungsgebühr 100% einer Monatsmiete bzw. -pacht.

VII. ZUSATZLEISTUNGEN

Zusatzleistungen, die nicht in der grundlegenden Vermittlungsleistung enthalten sind, können Folgendes umfassen:

  • professionelle Fotografie der Immobilie
  • Videopräsentation der Immobilie
  • 3D-Virtual-Tour
  • zusätzliche Premium-Werbung
  • Erstellung von Marketingmaterialien
  • zusätzliche Aufbereitung der Dokumentation
  • andere gesondert vereinbarte Leistungen

Die Kosten für Zusatzleistungen werden vor Erbringung der Leistung gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart.

Diese Preisliste gilt ab dem 7. Juli 2026. Auf alle genannten Vermittlungsgebühren wird zusätzlich die entsprechende Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet. Alle Preise und Gebühren sind in Euro (EUR) angegeben.

Beim Abschluss eines Vermittlungsvertrags gilt die am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vermittler behält sich das Recht vor, die Preisliste zu ändern. Änderungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Verträge aus, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

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